ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR GEWERBLICHE KUNDEN DER FIRMA GMP THOMS MAZUR
Gültig ab: 28.06.2024
I. Allgemeines
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Verträge zwischen der Firma GMP Thoms Mazur (nachfolgend „GMP“) und Unternehmern im Sinne von § 14 BGB (nachfolgend „Kunde“).
- Die AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nur Vertragsbestandteil, wenn GMP ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zustimmt.
- Die AGB gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen mit dem Kunden.
II. Angebote und Vertragsabschluss
- Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung oder den Beginn der Produktion zustande.
- Jedes Angebot ist 7 Tage gültig, sofern nicht anders schriftlich vereinbart.
- Die vom Kunden übermittelten Bestelldaten (z. B. Maße, Farben, Öffnungsrichtung) sind verbindlich. Für Fehler in der Bestellung haftet der Kunde.
- Änderungen oder Stornierungen nach Auftragsbestätigung sind ausgeschlossen.
III. Technische Zeichnungen und Fertigungstoleranzen
- Zeichnungen zeigen die Konstruktionsansicht von der Scharnierseite.
- Maßabweichungen bis zu ±3 mm sind produktionsbedingt und stellen keinen Mangel dar.
IV. Preise und Zahlung
- Alle Preise verstehen sich als Nettopreise. Bei innergemeinschaftlicher Lieferung an Unternehmer mit gültiger Umsatzsteuer-Identifikationsnummer oder Ausfuhr in Drittländer erfolgt die Lieferung umsatzsteuerfrei gemäß §§ 4 Nr. 1b, 6 UStG. Andernfalls wird die gesetzliche deutsche Mehrwertsteuer zusätzlich berechnet. Verpackungs-, Versand- und Transportkosten kommen hinzu.
- Die Produktion beginnt erst nach Eingang einer Vorauszahlung von 40 % der Gesamtsumme.
- Der Restbetrag ist bei Fertigstellung fällig. Die Ware wird erst nach vollständiger Zahlung versandt. Bei vollständiger Vorauszahlung von 100 % gewähren wir 2 % Skonto auf den Gesamtbetrag.
- Bei Zahlungsverzug ist GMP berechtigt, gesetzliche Verzugszinsen zu berechnen, die Lieferung zurückzuhalten und ggf. vom Vertrag zurückzutreten.
- Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von GMP (Eigentumsvorbehalt).
V. Lieferung, Abnahme und Entladung
- Die Lieferung erfolgt ca. 3–5 Werktage nach vollständigem Zahlungseingang gemäß Vereinbarung (z. B. EXW oder DAP nach Incoterms 2020).
- Der Kunde ist verpflichtet, eine gültige Telefonnummer für die Lieferterminabstimmung anzugeben und für eine ordnungsgemäße Entladung zu sorgen. Auf Wunsch kann GMP die Entladung unterstützen – dies ist gesondert zu vereinbaren. In den allermeisten Fällen kann GMP die Entladung organisieren.
- Der Kunde muss die Ware bei Anlieferung im Beisein des Kuriers prüfen. Schäden sind unverzüglich in einem Schadensprotokoll festzuhalten und vom Kurier zu unterzeichnen. Ohne Protokoll kann keine Reklamation anerkannt werden.
- Nimmt der Kunde die Ware nicht an, trägt er die Kosten der Rücksendung, sofern er sich im Annahmeverzug befindet (§ 293 BGB).
- Die Gefahr geht bei Übergabe an den Kunden, dessen Beauftragten oder das Transportunternehmen über (§ 447 BGB).
VI. Mängel, Gewährleistung und Garantie
- Unternehmer müssen Mängel sofort bei Lieferung schriftlich anzeigen (§ 377 HGB). Nachträgliche Reklamationen werden ausgeschlossen.
- Die gesetzliche Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate (§ 475 Abs. 2 BGB für B2B).
- Garantie besteht nur bei Montage durch einen autorisierten Fachbetrieb. Selbst montierte Fenster sind von der Garantie ausgeschlossen. Wartung (z. B. Schmieren der Scharniere) obliegt dem Kunden.
- Bei Sachmängeln entscheidet GMP über Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
- Führt eine Reklamation zur Einschaltung eines Sachverständigen und liegt kein Mangel vor, trägt der Kunde die Kosten der Begutachtung (300 € netto).
VII. Reklamationen
- Reklamationen müssen schriftlich an fensterwerkpolen@gmail.com erfolgen. Schäden sind unverzüglich mit Fotos zu dokumentieren.
- Reklamationen werden innerhalb von 14 Tagen bearbeitet.
- Wird ein vereinbarter Servicetermin vom Kunden zweimal nicht wahrgenommen, trägt dieser die entstandenen Kosten.
VIII. Haftung
- GMP haftet nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf den vertragstypischen Schaden.
- Eine Haftung für entgangenen Gewinn, Produktionsausfälle oder Folgeschäden ist ausgeschlossen.
- Keine Haftung für Schäden durch unsachgemäße Lagerung, Montage oder Nutzung durch den Kunden oder Dritte, Farbabweichungen, oder Kondenswasserbildung auf Glas.
IX. Schlussbestimmungen
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des UN-Kaufrechts (CISG) ist ausgeschlossen.
- Gerichtsstand für Kaufleute ist Berlin.
- Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleiben die übrigen Regelungen davon unberührt.
- Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit: http://ec.europa.eu/consumers/odr/. GMP ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren teilzunehmen.
GMP Thoms Mazur
Bessemerstraße 51, 12103 Berlin
E-Mail: fensterwerkpolen@gmail.com