Garantievoraussetzungen
Die Garantie gilt nur, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:
- Diese Garantiebedingungen gelten für gewerbliche und private Käufer von Fenstern, die durch die GMP Thomas Mazur verkauft werden.
- Diese Garantie ist eine freiwillige Zusatzleistung des Herstellers und schränkt die gesetzlichen Gewährleistungsrechte nicht ein.Für private Käufer (Verbraucher) gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte nach § 437 BGB. Die gesetzliche Gewährleistung beträgt 24 Monate.
- Für gewerbliche Käufer (B2B) gilt die Untersuchungs- und Rügepflicht gemäß § 377 HGB. Mängel müssen unverzüglich nach Erhalt schriftlich gemeldet werden, andernfalls erlischt der Anspruch.
- GMP ist Händler und nicht Hersteller der Ware. Jegliche Garantieansprüche sind daher direkt beim Hersteller geltend zu machen. GMP ist nicht verpflichtet, über die eigene gesetzliche Gewährleistung hinausgehende Leistungen zu erbringen.
Korrekte Installation
Die Montage muss durch einen autorisierten Fachbetrieb erfolgen.
Falls der Käufer oder ein nicht autorisiertes Unternehmen die Montage durchführt, erlischt die Garantie für Montagefehler.
GMP und der Hersteller haften nicht für Schäden, die aus fehlerhafter Montage resultieren.
2.2 Ordnungsgemäße Nutzung und Wartung
Die Fenster müssen gemäß den „Betriebs- und Wartungsvorschriften“ genutzt und gepflegt werden.
Wartungsarbeiten (z. B. Einstellen der Beschläge, Nachziehen von Schrauben, Schmieren von Scharnieren) sind keine Garantieleistungen.
Schäden durch unsachgemäße Nutzung, falsche Reinigung oder unterlassene Wartung sind von der Garantie ausgeschlossen.
2.3 Dokumentation und Nachweise
Garantiekarte
Kaufrechnung
Nachweis über vollständige Bezahlung
Ohne diese Dokumente kann keine Reklamation bearbeitet werden.
Prüfung der Ware bei Anlieferung
Gewerbliche Käufer:
- Mängel müssen sofort schriftlich mit Fotos gemeldet werden (§ 377 HGB).
- Spätere Reklamationen sind ausgeschlossen.
Private Käufer
- Offensichtliche Schäden müssen innerhalb von 7 Tagen schriftlich mit Fotos gemeldet werden.
- Ohne Meldung innerhalb dieser Frist gilt die Ware als mängelfrei übergeben.
- Falls ein Fenster mit sichtbaren Mängeln verbaut wird, erlischt die Garantie für diesen Mangel.
Garantiezeiträume
Die Garantie beginnt mit dem dokumentierten Kaufdatum und gilt für folgende Zeiträume:
a) 60 Monate für PVC-Fenster- und Balkontürsysteme.
b) 24 Monate für Fensterdichtungen.
c) 24 Monate für Eingangstüren, Schiebetüren, Fenster mit Aluminiumschwelle sowie Fenster und Türen mit geklebten Sprossen.
d) 24 Monate für nicht rechtwinklige Fenster (z. B. Kreise, Bögen, Dreiecke, Trapeze).
e) 60 Monate gegen das Beschlagen der Innenseiten von Verglasungseinheiten, ausgenommen Ornamentglas, sandgestrahltes, geätztes oder emailliertes Glas.
f) 24 Monate für Verglasungseinheiten gemäß polnischer Norm und den technischen Kriterien des Instituts für Glas und Keramik.
g) 24 Monate für Rollläden.
h) 24 Monate für Zusatzausstattung (mechanische Lüfter, Griffe, Türbeschläge, Selbstverriegelungen, Oberlichtöffner, Schlösser, elektrische Türöffner, Außen- und Innenfensterbänke).
i) 24 Monate für die Montage von Fenstern, sofern diese durch den Hersteller durchgeführt wurde. Die Garantie umfasst keine Risse im Innen- und Außenputz von Fensternischen.
Reklamationsverfahren
- Reklamationen müssen schriftlich mit der „Reklamationskarte“ beim Hersteller eingereicht werden.
- Falls ein Serviceeinsatz als unbegründet eingestuft wird, trägt der Käufer die vollen Kosten des Serviceeinsatzes.
- Während der Garantiezeit auftretende Mängel werden innerhalb von 21 Tagen bearbeitet. Falls eine Reparatur komplexer ist, kann sich die Frist verlängern.
- Lehnt der Käufer zweimal eine Reparatur ab, gilt dies als Verzicht auf Garantieansprüche.
Ausschlüsse von der Garantie
Die Garantie erlischt, wenn:
- Die Fenster nicht fachgerecht montiert wurden.
- Die Vorgaben für Transport, Lagerung, Nutzung oder Wartung nicht eingehalten wurden.
- Mechanische Schäden nach der Übergabe entstanden sind.
- Farbabweichungen aufgrund von Chargenunterschieden auftreten.
- Kondenswasserbildung auf Glasflächen auftritt (physikalisch bedingt).
- Der „Regenbogeneffekt“ oder „Newton-Ringe“ auf den Scheiben sichtbar werden.
- Schäden durch höhere Gewalt entstehen (z. B. Hochwasser, Sturmschäden, Feuer).
Haftungsbegrenzung
- GMP ist Händler und nicht Hersteller.
- Jegliche Haftung über die gesetzliche Gewährleistung hinaus wird ausgeschlossen.
- Falls eine Reparatur zweimal fehlschlägt, hat der Käufer das Recht auf Preisminderung, nicht jedoch auf Rücktritt vom Kaufvertrag.
Widerrufsrecht
Da die Fenster maßgefertigt sind, besteht kein Widerrufsrecht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB.
Eine Rückgabe ist nur möglich, wenn ein Produktionsfehler oder Transportschaden vorliegt und dieser fristgerecht gemeldet wurde (siehe 2.4).
Gerichtsstand & Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Gerichtsstand für gewerbliche Käufer ist der Sitz des Verkäufers.
Änderungen oder Ergänzungen dieser Garantiebedingungen bedürfen der Schriftform.
