Die Bundesförderung für effiziente Gebäude, oft auch als BEG-Förderung bezeichnet, repräsentiert eine zentrale Initiative der Bundesregierung, um den ökologischen Fußabdruck des Baugewerbes zu verringern und den energetischen Standard von Immobilien entscheidend zu verbessern. Dieses Förderprogramm wurde ins Leben gerufen, um Bauherren und Immobilieneigentümer dabei zu unterstützen, ihren Beitrag zum Klimaschutz zu leisten und gleichzeitig ihre Energiekosten zu senken.
Wenn Sie mit dem Gedanken spielen, Ihre Fenster im Zuge der Modernisierung eines Effizienzhauses auszutauschen oder zu optimieren, bieten sich Ihnen durch die BEG Förderung nicht nur finanzielle Vorteile, sondern auch eine nachhaltige Investition in die Zukunft Ihrer Immobilie. Informieren Sie sich über die attraktiven Fördermöglichkeiten, die dieser staatliche Baustein Ihnen bietet, und machen Sie einen wichtigen Schritt in Richtung Nachhaltigkeit und Energieeffizienz.
Die Vorteile der BEG Förderung im Überblick:

- Professionelle Unterstützung: Gebäudeenergieberater aus der Energieeffizienz-Experten-Liste übernehmen für Sie die komplette Abwicklung – von der Beantragung bis zur Auszahlung des Zuschusses.
- Attraktiver Zuschuss: Sie erhalten einen direkten Zuschuss von 20 % im Rahmen der staatlichen Einzelbaumaßnahmenförderung.
- Einfache Auszahlung: Nach Abschluss der Arbeiten wird der Zuschuss bequem und unkompliziert vom Staat direkt auf Ihr Konto überwiesen.
Wichtige Hinweise zur Beantragung von BEG Förderung
Stellen Sie den Antrag unbedingt vor Beginn der Arbeiten. Zusätzlich muss der Auftragswert für die Fenstermodernisierung mindestens 2.000 € brutto betragen, um für die BEG-Förderung infrage zu kommen.
Die BEG-Förderung bietet Ihnen eine hervorragende Möglichkeit, die Energieeffizienz Ihres Gebäudes zu verbessern und gleichzeitig von attraktiven finanziellen Vorteilen zu profitieren. In einer Zeit, in der nachhaltiges Bauen und Wohnen immer wichtiger wird, ist dies eine wertvolle Unterstützung für Ihre Modernisierungspläne.
Dank der Förderung können Sie Ihre Investitionen schneller amortisieren und langfristig Energie- und Heizkosten sparen. Wenn Sie Fragen zur Antragsstellung, den konkreten Förderkriterien oder zur Planung Ihrer Maßnahmen haben, stehen Ihnen unsere erfahrenen Energieberater gerne zur Seite. Sie begleiten Sie Schritt für Schritt und sorgen dafür, dass Sie alle Vorteile der BEG-Förderung optimal nutzen.
Deutsche Rechnung als Voraussetzung für die BEG-Förderung
Um die BEG-Förderung in Anspruch nehmen zu können, ist eine ordnungsgemäße deutsche Rechnung zwingend erforderlich. Der Staat fördert ausschließlich Maßnahmen, die von in Deutschland ansässigen Unternehmen mit formal korrekter Rechnungsstellung durchgeführt werden.
Warum ist eine deutsche Rechnung notwendig?
Die Förderkriterien der BEG verlangen eine nachvollziehbare und prüffähige Dokumentation. Eine förderfähige Rechnung muss folgende Angaben enthalten:
- Rechnungsstellung in deutscher Sprache und in Euro
- Ausgewiesene Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer)
- Vollständiger Name und Anschrift des Antragstellers
- Detaillierte Beschreibung der Maßnahme (z. B. Fensterarten, U-Werte, Anzahl, Einbauleistungen)
- Datum der Ausführung und Leistungszeitraum
- Hinweis auf die förderfähige Einzelmaßnahme gemäß BEG-Richtlinie
Nur mit einer solchen Rechnung kann der beantragte Zuschuss ausgezahlt werden. Rechnungen aus dem Ausland oder ohne klaren Leistungsnachweis entsprechen nicht den Anforderungen und werden von der Förderstelle in der Regel nicht anerkannt.
✅ Solche förderfähigen Rechnungen erhalten Sie selbstverständlich bei uns.
Was ist der Unterschied zwischen KfW und BEG Förderung?
Die KfW und die BEG arbeiten zusammen, um in Deutschland energieeffizientes Bauen und Sanieren zu fördern. Die BEG (Bundesförderung für effiziente Gebäude) ist das Programm, das die Regeln und Standards für die Förderung vorgibt, z. B. welche Energieeffizienzklasse ein Haus erreichen muss.
Die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) ist die Bank, die die Förderung umsetzt und finanzielle Unterstützung in Form von zinsgünstigen Krediten oder Zuschüssen anbietet. Kurz gesagt: Die BEG legt die Kriterien fest, und die KfW sorgt dafür, dass das Geld bei den Bauherren und Modernisierern ankommt.
